Fachgebiet 1 - Eingriffs- und Verfassungsrecht


Rollup Fg 1 Fachgebietsleiter: RD Stefan Heißenhuber, ,   Telefonnr.: 09625/2490-511

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Allgemeines

Das Fachgebiet 1 der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei – ist mit der Lehre zu Themenfeldern des Eingriffsrechts sowie des Staat- und Verfassungsrechts befasst. Die Schwerpunkte liegen u.a. in der Beschäftigung mit dem Polizeirecht sowie dem Strafprozessrecht mit seinen Verknüpfungen zum Verfassungsrecht.

Ein wesentliches Ziel liegt zudem in der Vermittlung von Handlungskompetenzen.

Weiterhin sollen den zukünftigen Führungskräften Kenntnisse über die Entwicklung polizeilicher Eingriffsbefugnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vermittelt werden. 

Eingriffsrecht

Die Studierenden sollen lernen

die vielfältigen Möglichkeiten staatlicher Eingriffe auf polizeilich relevante Situationen anzuwenden,

dass in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung die Lösung von Konflikten durch die Staatsgewalt das letzte Mittel zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sein muss,

Erkenntnisse der Rechtswissenschaften mit den Vorgaben der Polizei- und Sozialwissenschaften zu verbinden, 

Rechtsprobleme bei noch fehlender Rechtsprechung zu beurteilen,

polizeilich relevante Lagen zutreffend und erfolgversprechend zu beurteilen,

die gewonnenen Erkenntnisse und Forderungen in verständlicher Weise an Mitarbeiter weiterzugeben,

das erworbene Wissen fächerübergreifend auf eine Gesamtlage anzuwenden. 

Staats- und Verfassungsrecht

Die Studierenden sollen

die Bedeutung, Inhalte und Schranken der polizeirelevanten Grundrechte sowie die Zusammenhänge mit den anzuwendenden Gesetzen erfahren,

dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungen und Rechtseingriffe gegenüber dem Bürger souverän grundgesetzkonform durchzuführen,

die wesentlichen Inhalte der Allgemeinen Grundrechts- und Staatslehre sowie der Institutionenlehre des Grundgesetzes kennen und dadurch staatsrechtliche und politische Fragen richtig einschätzen und sich eine eigene Meinung bilden können,

die verfassungsrechtlichen Fundamentalnormen, die Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, die Staatsfunktionen des Bundes und des Freistaates Bayern sowie deren oberste Staatsorgane kennen, damit sie Verständnis für die inneren Zusammenhänge des staatlichen Lebens entwickeln,

Grundkenntnisse über internationale und supranationale Organisationen wie EU, NATO und UNO erwerben,